Steuererklärungen/Steuerberatung

Erstellung von Steuererklärungen in Zeiten fortschreitender Digitalisierung

Unter Berücksichtigung der Steuerrechtsänderungen erstellen wir Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen tendenziell mit immer weniger Belegen. Ein Grund für die Reduzierung der früheren Papierflut ist die immer weiter fortschreitende Digitalisierung, die seit einigen Jahren auch von der Finanzverwaltung unterstützt wird.

Wir halten Ihre Daten und Scankopien in Ihrem virtuellen Steuerordner vor und reichen diese nur dann ein, wenn dies ausdrücklich vom Finanzamt gefordert wird. Die von Ihnen elektronisch zur Verfügung gestellten Dateien und Belege ermöglichen uns eine vereinfachte Kommunikation mit dem Finanzamt.

Aufgrund der erteilten Vollmacht können wir steuerlich relevante Daten, die von Arbeitgebern, Versicherungen, Rentenversicherungsträgern, zukünftig auch von Banken und Spendenempfängern an die Finanzverwaltung übermittelt werden, mit den eingereichten Unterlagen abgleichen.


Übermittlung der geprüften Steuerbescheide

Wir teilen Ihnen nach unserer Bearbeitung die zu erwartenden Erstattungen bzw. Nachzahlungen mit. Die Kopien Ihrer Erklärungen erhalten Sie wahlweise auf Papier oder immer häufiger in elektronischer Form. Nach Ihrer Zustimmung übertragen wir die Erklärungen elektronisch an die Finanzverwaltung.

Die Steuerbescheide senden die Finanzbehörden aufgrund der erteilten Vollmacht an unsere Kanzlei. Die geprüften Bescheide erhalten Sie danach entweder als Original auf Papier oder auf Wunsch auch als Mail von uns. Zeitgleich informieren wir Sie über alle Besonderheiten Ihrer Veranlagung. Über die eventuell neu festgesetzten Vorauszahlungen unterrichten wir Sie ebenfalls umgehend nach Erhalt des Bescheides.


Rechtsbehelfe bei fehlerhaften Bescheiden/Anpassungsanträge bei nicht angemessenen Vorauszahlungen

Gegen fehlerhafte Bescheide wird umgehend Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt, sodass lediglich die zutreffenden Nachzahlungen geleistet werden müssen. Bei einer Minderung Ihrer Einkünfte stellen wir zeitnah Herabsetzungsanträge. Auf Wunsch beantragen wir auch Erhöhungen der Vorauszahlungen, sodass bei steigenden Einkünften spätere hohe Nachzahlungen vermieden werden.

Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren mit dem Finanzamt und den Stadtkassen, sodass jederzeit automatisch die fristgerechte Entrichtung der festgesetzten Steuern gewährleistet ist und die Festsetzung von Säumniszuschlägen vermieden wird.